"Maggeln" bezeichnet einen Vorgang, der im Grunde moralisch (und/oder gesetzlich) nicht vertretbar ist, oft z.B. im Sinne beidseitiger Vorteilsnahme (man kennt sich - man hilft sich). Auch illegale Geschäfte werden mit dem Begriff des "maggelns" in der Mundart beschönigend bezeichnet.
2010
17.02.2010
bruno h.
auch schieben (ehemals auf dem schwarzmarkt)
2009
03.12.2009
Frhr.v.Recum
auch schmuggeln
Weitere kölsche Begriffe, Lieder, Sprüche & Redewendungen
Kommentare (4)
Susa Köln
Nicht ganz legal, hintenum, "Vitamin B" nutzen
Jörg Hilden
"Maggeln" bezeichnet einen Vorgang, der im Grunde moralisch (und/oder gesetzlich) nicht vertretbar ist, oft z.B. im Sinne beidseitiger Vorteilsnahme (man kennt sich - man hilft sich). Auch illegale Geschäfte werden mit dem Begriff des "maggelns" in der Mundart beschönigend bezeichnet.
bruno h.
auch schieben (ehemals auf dem schwarzmarkt)
Frhr.v.Recum
auch schmuggeln